Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 04.2020

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen logistik-job und dem Auftraggeber bzw. Arbeitgeber, im Folgenden „Mandant“ genannt.

Geltung
Mit der Präsentation eines Bewerbers gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart, ohne dass es hierzu einer schriftlichen Bestätigung bedarf. Sollte der Mandant ebenfalls über Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügen, so finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der logistik-job vorrangig Anwendung.

Gegenstand
Die logistik-job vermittelt Fach- und Führungskräfte der Branchen Spedition, Transport und Logistik an Unternehmen. Bei spezifischer Beauftragung wird logistik-job auch im Bereich der gezielten Personalbeschaffung tätig.

Pflichten
Die logistik-job führt seine Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch.

Eine Vermittlung erfolgt durch die Präsentation qualifizierter Kandidaten, die an einem Stellenwechsel interessiert sind und die Herstellungvon Kontakten zwischen solchen Kandidaten und interessierten Unternehmen.

Ein Kandidat gilt als vermittelt, wenn die logistik-job den Kandidaten mit dessen Kontaktdaten bei dem  jeweiligen Mandanten schriftlich präsentiert hat und der Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach dessen Präsentation, vom Mandanten eingestellt wurde. Bei einer Einstellung des Kandidaten, verpflichtet sich der Mandant, die logistik-job zeitnahe und schriftlich zu unterrichten. Diese Regelung gilt auch für Kandidaten, die eine (befristete) Interims bzw. Freelancer Tätigkeit aufnehmen.

Die Art und Weise der Suche bestimmt logistik-job auf der Grundlage seiner Markterfahrung nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Tätigwerden besteht nicht, es sei denn, die Vorgehensweise wird ausdrücklich vom Mandanten schriftlich vorgegeben. Sollte sich ein Vermittlungsauftrag nach sorgfältiger Prüfung und ggf. Durchführung von Vermittlungsmaßnahmen aus der Sicht von logistik-job als nicht erfolgversprechend erweisen, ist logistik-job jederzeit berechtigt, ihre Bemühungen einzustellen. In diesem Fall wird logistik-job seinen Mandant davon unterrichten.

Honorar
Die Fälligkeit der Vermittlungsprovision beginnt nach Einstellung des Kandidaten bzw. der Vertragszeichnung zwischen Mandant und Kandidaten. Der Mandant verpflichtet sich, der logistik-job unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskunft über die Vertragskonditionen unter Vorlage aussagekräftiger Belege zu erteilen. Kommt der Mandant dieser Pflicht nicht bzw. verspätet nach, darf logistik-job Zinsen berechnen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen, für den Zeitraum ab Verletzung der vorgenannten Pflicht. Das vereinbarte Honorar für die Leistungen der logistik-job ist unbeschadet der vorstehenden Regelung spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

Aufrechnung/ Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber dem Honoraranspruch ist für den Mandant nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

Präsentation bei Festauftrag
Für die erbrachten Dienstleistungen steht der logistik-job, dass dafür vereinbarte Honorar gegen Rechnung, unabhängig von einem Vermittlungserfolg zu. 

Ersatzbeschaffung bei Festauftrag
Sollte ein durch logistik-job vermittelter Kandidat innerhalb einer vertraglich vereinbarten Probezeit von max. 6 Monaten durch Eigenkündigung aus dem Unternehmen des Mandanten ausscheiden, bemüht sich die logistik-job ohne Anspruch auf konkretes Tätigwerden, um die Vermittlung eines Ersatzkandidaten. Im Erfolgsfall wird kein gesondertes Honorar berechnet.

Reisekosten und sonstige Auslagen
Reisekosten und sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Mandat entstehen, werden mit dem Mandant vorweg vereinbart und sind sofort zahlbar.

Geheimhaltung
Der Mandant verpflichtet sich, keine Daten bzw. Informationen aus dem Vermittlungsvorgang an Dritte, insbesondere nicht an andere aktuelle oder potentielle Arbeitgeber, weiterzugeben. Bewerbungen eines Kandidaten werden vom Mandant absolut vertraulich behandelt. Das Einholen von Referenzen, Gutachten und Auskünften bei Dritten erfordert das Einverständnis des vorgestellten Kandidaten. Bei Verstoß verpflichtet sich der Mandant zur Zahlung einer von logistik-job festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe an logistik-job, deren Angemessenheit vom Mandant im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann.

Haftung
Ausgeschlossen ist die Haftung der logistik-job für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder die Haftung für die Verletzung von Pflichten betroffen ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Sofern logistik-job dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sowie den Grunde und der Höhe nach auf max. der Höhe des vereinbarten Honorars, soweit nicht logistik-job oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz vorzuwerfen ist.

Urheberrecht
Mit der Präsentation von Kandidaten werden keine Nutzungsrechte bezüglich eventuellen Urheberrechten an Präsentationen, Exposees oder sonstigen geistigen Schöpfungen von logistik-job gewährt.

Datenschutz
Der Mandant verpflichtet sich, alle die im Rahmen der Vertragsbeziehung empfangenen Daten bzw. Unterlagen nur unter Einhaltung der jeweils geltenden EU-DSGVO zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen.

Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird ersetzt durch diejenige, die nach dem feststellbaren gemeinsamen Vertragswillen der unwirksamen Vertragsklausel in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.

Rechtswahl
Die Parteien wählen einvernehmlich die ausschließliche Geltung deutschen Rechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle wechselseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung wird der Erfüllungsort sowie Gerichtsstand Coesfeld vereinbart.